ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

intuiMA – intuitive Markenentwicklung & Soul Brand Design

Kea Kristin Heßdörfer
Leveringhauserstr. 11a
45549 Sprockhövel
Deutschland

E-Mail: kea.kristin(at)intuima.de

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

intuiMA – Kea Kristin Heßdörfer, nachfolgend „intuiMA“,

und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend einheitlich „Kundin“ genannt.

Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:

  • Markenentwicklung und Markenstrategie

  • Positionierungsberatung

  • Mentoring und Beratung

  • Corporate Design und Logoentwicklung

  • Grafik- und Kommunikationsdesign

  • Webdesign und Websitegestaltung

  • Texterstellung und Markenkommunikation

  • Social-Media-Design

  • Newsletter- und Funnel-Konzeption

  • Marketing- und Sichtbarkeitsberatung

  • digitale Programme und Akademieinhalte

  • Workshops, Sessions und begleitete Programme

Hierzu zählen insbesondere die Soul Brand DNA Journey, die Soul Brand Design Experience sowie individuell vereinbarte Marken-, Design-, Website- und Beratungsleistungen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in einer ausdrücklich bestätigten Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Unternehmerinnen und Verbraucherinnen

Die Angebote von intuiMA richten sich vorrangig an Unternehmerinnen, Selbstständige und Gründerinnen.

Eine Kundin ist Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB, wenn sie den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

Soweit eine Kundin den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, kann sie Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB sein.

Für Verbraucherinnen gelten ergänzend die jeweils zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen, insbesondere zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Informationsmaterialien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:

  • schriftliche oder elektronische Annahme eines individuellen Angebots,

  • verbindliche Buchung eines Programms,

  • schriftliche bzw. elektronische Auftragsbestätigung,

  • einen anderweitig eindeutig erklärten Vertragsschluss.

Bei individuell angebotenen Leistungen, insbesondere der Soul Brand Design Experience, ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot.

Bei standardisierten Programmen, insbesondere der Soul Brand DNA Journey, ergibt sich der Leistungsumfang aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Programmbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

4. Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.

intuiMA erbringt ausschließlich die dort ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

Zusätzliche Leistungen, Erweiterungen oder nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können gesondert angeboten und berechnet werden.

Dies betrifft beispielsweise:

  • zusätzliche Website-Seiten oder Landingpages,

  • zusätzliche Designvarianten,

  • zusätzliche Textleistungen,

  • weitere Social-Media-Vorlagen,

  • zusätzliche technische Funktionen,

  • zusätzliche Newsletter oder Automationen,

  • weitere Beratungs- oder Design-Sessions,

  • grundlegende Neuausrichtungen nach erfolgter Freigabe.

5. Soul Brand DNA Journey und digitale Programme

Bei der Soul Brand DNA Journey und vergleichbaren Angeboten handelt es sich um zeitlich begrenzte Programme mit digitalen Inhalten und gegebenenfalls begleitenden Live-Sessions.

Der jeweils enthaltene Leistungsumfang ergibt sich aus der Programmbeschreibung.

Die Kundin erhält für den vereinbarten Zeitraum einen persönlichen Zugang zu den entsprechenden digitalen Inhalten.

Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sämtliche Kursunterlagen, Videos, Audios, Workbooks, Übungen, Vorlagen, Grafiken, Methoden und sonstigen Inhalte sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch die Teilnehmerin bestimmt.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weiterveräußerung oder Verwendung zur Erstellung eigener kommerzieller Programme, Kurse oder Schulungsunterlagen ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von intuiMA nicht gestattet.

6. Soul Brand Design Experience und individuelle Projekte

Die Soul Brand Design Experience verbindet je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere:

  • strategische Markenentwicklung,

  • persönliche 1:1 Sessions,

  • intuitive Positionierung,

  • Sessions für innere Sicherheit & Sichtbarkeit,

  • Markenstrategie,

  • Corporate Design,

  • Logoentwicklung,

  • Webdesign,

  • Website-Texte,

  • Social-Media-Design,

  • Newsletter- und Funnel-Konzeption,

  • Marketing- und Sichtbarkeitsstrategie,

  • technische Umsetzung vereinbarter Bestandteile.

Der konkrete Umfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell angenommenen Angebot.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Projekts.

7. Beratungs-, Mentoring- und Reflexionsleistungen

Die von intuiMA angebotenen Mentoring-, Reflexions- und Beratungsleistungen dienen der persönlichen und unternehmerischen Entwicklung.

Sie stellen insbesondere keine medizinische, psychotherapeutische, heilkundliche, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

Die Kundin bleibt für ihre unternehmerischen und persönlichen Entscheidungen selbst verantwortlich.

Insbesondere schuldet intuiMA keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, Umsatz, Gewinn, Kundenzuwachs, Reichweitenanstieg oder sonstigen konkreten Geschäftserfolg.

8. Termine und 1:1 Sessions

Termine für persönliche Sessions werden individuell vereinbart.

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Kann die Kundin einen Termin nicht wahrnehmen, soll sie intuiMA möglichst frühzeitig informieren.

Bei einer Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann der Termin nach Verfügbarkeit einmalig neu vereinbart werden.

Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann der Termin als durchgeführt gelten, soweit die Kundin die kurzfristige Verhinderung zu vertreten hat und keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

Muss intuiMA einen Termin aus wichtigem Grund verschieben, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Mitwirkungspflichten der Kundin

Eine erfolgreiche Marken-, Design- und Websiteentwicklung setzt eine aktive und rechtzeitige Zusammenarbeit voraus.

Die Kundin verpflichtet sich insbesondere:

  • erforderliche Informationen und Inhalte rechtzeitig bereitzustellen,

  • vereinbarte Fragebögen und Vorbereitungen zu bearbeiten,

  • professionelles und ausreichend hochauflösendes Bildmaterial bereitzustellen, soweit erforderlich,

  • Zugangsdaten zu vereinbarten Systemen bereitzustellen, soweit für die Umsetzung notwendig,

  • Entscheidungen und Freigaben innerhalb angemessener Zeit zu treffen,

  • Feedback gesammelt und nachvollziehbar zu übermitteln,

  • sicherzustellen, dass von ihr bereitgestellte Inhalte und Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen.

Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung der Kundin entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung des Projektzeitplans führen.

Kann ein reservierter Projektzeitraum aufgrund erheblicher kundenseitiger Verzögerungen nicht eingehalten werden, wird die weitere Terminplanung nach den dann verfügbaren Kapazitäten von intuiMA abgestimmt.

10. Feedback, Freigaben und Korrekturrunden

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, soll Feedback zu Design-, Website- und Textentwürfen möglichst innerhalb von 5 Werktagen gesammelt übermittelt werden.

Eine Korrekturrunde umfasst gebündelte Änderungswünsche innerhalb der zuvor gemeinsam abgestimmten strategischen und gestalterischen Richtung.

Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Soweit für ein Projekt konkret vereinbart, können beispielsweise gelten:

  • Logo-/Corporate-Design: bis zu 2 Korrekturrunden,

  • Website: bis zu 3 Korrekturrunden,

  • Landingpages: bis zu 2 Korrekturrunden,

  • Texte: bis zu 2 Korrekturrunden.

Maßgeblich ist jedoch stets die konkrete Vereinbarung im jeweiligen Angebot.

Nicht als gewöhnliche Korrektur gelten insbesondere:

  • vollständig neue Designrichtungen nach Auswahl bzw. Freigabe eines Konzeptes,

  • grundlegende Änderungen der Positionierung,

  • neue Zielgruppen oder Angebote,

  • vollständige Neustrukturierungen bereits abgestimmter Websitebereiche,

  • neue Seiten oder zusätzliche Landingpages,

  • umfangreiche neue Inhalte nach erfolgter Freigabe.

Solche Leistungen können nach vorheriger Abstimmung gesondert angeboten und berechnet werden.

Technische oder inhaltliche Fehler, die intuiMA bei der vereinbarten Umsetzung zu vertreten hat, gelten nicht als kreative Korrekturrunde.

11. Freigabe von Design und Inhalten

Die Kundin prüft die ihr vorgelegten Entwürfe, Texte, Daten und Umsetzungen vor der finalen Veröffentlichung bzw. Produktion.

Mit einer ausdrücklichen Freigabe bestätigt die Kundin die jeweilige Gestaltungs- oder Inhaltsstufe für die weitere Bearbeitung.

Nach einer Freigabe gewünschte grundlegende Änderungen können als zusätzliche Leistungen behandelt und gesondert angeboten werden.

Die Verantwortung für die fachliche und sachliche Richtigkeit von durch die Kundin bereitgestellten Informationen liegt bei der Kundin.

12. Vergütung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchung oder der Rechnung.

Alle gegenüber Unternehmerinnen angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die vereinbarten Zahlungsfristen ergeben sich aus der Rechnung.

13. Ratenzahlung

Wird eine Ratenzahlung vereinbart, handelt es sich um eine Zahlungsmodalität für die vereinbarte Gesamtvergütung und nicht um eine monatlich kündbare Mitgliedschaft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Gesamtvergütung bleibt entsprechend der getroffenen Vereinbarung geschuldet.

Die jeweiligen Raten und Fälligkeitstermine ergeben sich aus der Rechnung bzw. Zahlungsvereinbarung.

14. Zahlungsverzug

Gerät die Kundin mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

intuiMA kann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Beträge zurückhalten.

Hierdurch entstehende Projektverschiebungen können den ursprünglich vorgesehenen Fertigstellungstermin beeinflussen.

15. Fremdkosten und Drittanbieter

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kosten externer Anbieter nicht Bestandteil der Vergütung von intuiMA.

Dies betrifft insbesondere:

  • Squarespace-Abonnements,

  • Domainkosten,

  • Newsletter- und E-Mail-Marketing-Tarife,

  • Terminbuchungssysteme,

  • Canva Pro,

  • Premium-Schriften,

  • Stockfotos und Bildlizenzen,

  • Fotografiekosten,

  • Plugins oder externe Software,

  • Meta-Werbebudget,

  • sonstige Drittanbieter.

Die Kundin schließt erforderliche Verträge mit Drittanbietern grundsätzlich selbst ab und trägt deren Kosten.

intuiMA übernimmt keine Verantwortung für Preisänderungen, technische Änderungen, Ausfälle oder die Einstellung von Leistungen durch externe Anbieter, soweit intuiMA diese Umstände nicht zu vertreten hat.

16. Website und Squarespace

Soweit vereinbart, erstellt oder überarbeitet intuiMA Websites mit Squarespace.

Der konkrete Seitenumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

intuiMA kann insbesondere Gestaltung, Seitenstruktur, Texte, Design, technische Grundeinrichtung und vereinbarte Integrationen übernehmen.

Nicht enthalten sind ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere:

  • dauerhafte technische Betreuung,

  • laufende Websitepflege,

  • laufende Suchmaschinenoptimierung,

  • permanente Aktualisierung von Inhalten,

  • individuelle Programmierung außerhalb des vereinbarten Umfangs,

  • laufende Betreuung externer Systeme.

Squarespace und sonstige Drittanbieter können ihre Funktionen, Tarife oder technischen Voraussetzungen eigenständig ändern. Hierfür übernimmt intuiMA keine Verantwortung.

17. Domain und Website-Übergabe

Sofern Domain, Squarespace-Account oder andere technische Systeme zunächst durch intuiMA eingerichtet oder verwaltet werden, erfolgt die vereinbarte Übergabe bzw. Übertragung nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.

Nach der Übergabe ist die Kundin grundsätzlich selbst für:

  • laufende Gebühren,

  • Zugangsdaten,

  • Verlängerungen,

  • Datensicherung,

  • Aktualisierung eigener Inhalte,

  • rechtliche Aktualität ihrer Website

verantwortlich, soweit keine weitere Betreuung durch intuiMA vereinbart wurde.

18. Inhalte und Materialien der Kundin

Die Kundin versichert, dass sie über die erforderlichen Rechte an sämtlichen von ihr zur Verfügung gestellten Materialien verfügt.

Dies betrifft insbesondere:

  • Fotos,

  • Grafiken,

  • Texte,

  • Videos,

  • Logos,

  • Marken,

  • Musik,

  • Kundenstimmen und Testimonials,

  • sonstige urheber- oder persönlichkeitsrechtlich geschützte Inhalte.

Die Kundin ist dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen und Nutzungsrechte einzuholen.

19. Fotomaterial

Soweit für die Umsetzung professionelles Fotomaterial erforderlich ist, stellt die Kundin dieses in geeigneter Qualität zur Verfügung oder beauftragt auf eigene Kosten ein professionelles Fotoshooting.

Soweit vereinbart, kann intuiMA eine kreative Art Direction hinsichtlich Bildwirkung, Motivsprache, Farbwelt und Markenwirkung geben.

Kosten für Fotografinnen und Fotografen, Studios, Locations, Styling, Make-up, Bildbearbeitung, Nutzungsrechte oder sonstige Produktionskosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

20. Urheberrecht und Nutzungsrechte an Designleistungen

Von intuiMA geschaffene Design-, Grafik-, Text- und sonstige kreative Leistungen können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein.

Das Urheberrecht verbleibt bei der jeweiligen Urheberin bzw. dem jeweiligen Urheber, soweit gesetzlich vorgesehen.

Nach vollständiger Bezahlung räumt intuiMA der Kundin an den final freigegebenen und vereinbarungsgemäß bezahlten Arbeitsergebnissen die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Nutzungsrechte ein.

Für das final freigegebene individuelle Logo und die für die Markenidentität entwickelten finalen Corporate-Design-Elemente erhält die Kundin – soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist – die für den vereinbarten geschäftlichen Markenauftritt erforderlichen Nutzungsrechte.

Der konkrete Umfang der Nutzungsrechte richtet sich nach dem Vertragszweck und den individuellen Vereinbarungen.

21. Nicht ausgewählte Entwürfe und offene Dateien

Nicht ausgewählte Entwürfe, Skizzen, Zwischenstände, Varianten, Konzepte und Vorarbeiten verbleiben bei intuiMA und sind nicht Bestandteil der vereinbarten Übergabe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Herausgabe offener Arbeitsdateien, insbesondere nativer Grafik-, Layout- oder Entwicklungsdateien, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Final vereinbarte Dateien werden in den für den jeweiligen Verwendungszweck vereinbarten Formaten bereitgestellt.

22. Drittanbieter-Lizenzen

Für Schriften, Stockfotos, Canva-Elemente, Templates, Softwarebestandteile oder sonstige Inhalte Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers bzw. Anbieters.

intuiMA kann der Kundin keine weitergehenden Rechte an solchen Drittanbieter-Inhalten einräumen, als intuiMA selbst besitzt oder der jeweilige Lizenzgeber gestattet.

Soweit erforderlich, muss die Kundin eigene Lizenzen erwerben.

23. Marken- und Schutzrechtsprüfung

Die kreative Entwicklung eines Namens, Logos oder Markenauftritts durch intuiMA beinhaltet keine umfassende rechtliche Prüfung auf marken-, kennzeichen-, wettbewerbs- oder sonstige Schutzrechtkonflikte, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

Vor Anmeldung oder umfangreicher geschäftlicher Nutzung eines Marken- oder Unternehmensnamens wird der Kundin empfohlen, eine fachkundige markenrechtliche Prüfung durchführen zu lassen.

24. Texte und rechtliche Inhalte

Von intuiMA erstellte Marketing-, Marken- und Websitetexte stellen keine Rechtsberatung dar.

Rechtliche Pflichttexte wie:

  • Impressum,

  • Datenschutzerklärung,

  • AGB,

  • Widerrufsbelehrung,

  • Teilnahmebedingungen

sollten von der Kundin rechtlich geprüft bzw. durch entsprechend qualifizierte Stellen bereitgestellt werden.

Soweit intuiMA solche Texte technisch auf einer Website einbindet, stellt dies keine rechtliche Prüfung ihres Inhalts dar.

25. Newsletter, Meta Ads und Marketing

Soweit Newsletter, Funnel, Meta Ads oder andere Marketingmaßnahmen Bestandteil des Auftrags sind, schuldet intuiMA die jeweils vereinbarte Konzeption, Gestaltung, Texterstellung oder technische Grundeinrichtung.

Ein bestimmter Werbeerfolg, Umsatz, Return on Ad Spend, eine bestimmte Zahl von Leads oder Kundinnen oder eine bestimmte Reichweite wird nicht geschuldet.

Werbebudgets sowie laufende Kosten externer Systeme trägt die Kundin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine laufende Betreuung, Optimierung oder Auswertung ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

26. Referenznutzung

Soweit keine berechtigten Interessen der Kundin entgegenstehen und keine Vertraulichkeit vereinbart wurde, darf intuiMA nach Veröffentlichung des Projektes die final veröffentlichten Arbeitsergebnisse unter Nennung der Kundin bzw. ihres Unternehmens als Referenz für die eigene Präsentation verwenden.

Dies kann insbesondere auf:

  • der Website von intuiMA,

  • im Portfolio,

  • in Präsentationen,

  • auf Social Media,

  • in Vorträgen oder fachlichen Veröffentlichungen

erfolgen.

Vertrauliche interne Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.

Die Kundin kann einer zukünftigen Referenznutzung aus berechtigtem Grund widersprechen.

27. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und erkennbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich.

Dies gilt insbesondere für noch nicht veröffentlichte Geschäftsstrategien, Angebotskonzepte, Zugangsdaten und interne Unternehmensinformationen.

Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

28. Projektunterbrechung und Verzögerungen

Kommt es aufgrund fehlender Mitwirkung, ausstehender Inhalte, fehlender Freigaben oder anderer von der Kundin zu vertretender Umstände zu erheblichen Verzögerungen, kann sich der vereinbarte Projektzeitraum entsprechend verschieben.

intuiMA ist in diesem Fall berechtigt, die weitere Bearbeitung entsprechend der verfügbaren Projektkapazitäten neu einzuplanen.

Zusätzlicher Aufwand, der ausschließlich durch nachträgliche Änderungen, wiederholte Neuplanungen oder eine erhebliche Überschreitung des vereinbarten Leistungsumfangs entsteht, kann nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.

29. Kündigung und vorzeitige Beendigung

Für die Kündigung oder sonstige vorzeitige Beendigung eines Vertrages gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls individuell vereinbarte Regelungen.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung werden bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und gegebenenfalls weitere gesetzlich geschuldete Beträge entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen abgerechnet.

30. Technische Verfügbarkeit digitaler Leistungen

intuiMA bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung digitaler Inhalte und vereinbarter Onlineangebote.

Kurzfristige Einschränkungen aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, technischer Störungen, höherer Gewalt oder Störungen bei Drittanbietern können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Soweit eine erhebliche Störung im Verantwortungsbereich von intuiMA liegt, wird intuiMA sich um eine angemessene Lösung bemühen.

31. Haftung

intuiMA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertrauen darf.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

32. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei liegen, vorübergehend nicht erbracht werden, werden die Parteien eine angemessene Anpassung des Zeitplans abstimmen.

Hierzu können beispielsweise schwerwiegende technische Ausfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

Zwingende gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

33. Widerrufsrecht für Verbraucherinnen

Soweit die Kundin Verbraucherin ist und ihr gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, wird sie vor Vertragsschluss gesondert über dieses Widerrufsrecht informiert.

Die Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt.

Soll intuiMA auf ausdrücklichen Wunsch der Verbraucherin bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.

Für digitale Inhalte gelten ergänzend die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Beginns der Vertragserfüllung und eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts.

Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

34. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von intuiMA auf der Website.

35. Änderungen dieser AGB

Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die bei dessen Abschluss einbezogene Fassung dieser AGB.

Änderungen für bereits geschlossene Verträge erfolgen nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder zwischen den Parteien vereinbart ist.

36. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung einschlägig wäre.

Gegenüber Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der Verbraucherin nicht entzogen wird.

37. Gerichtsstand

Soweit die Kundin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von intuiMA als Gerichtsstand vereinbart.

Gegenüber Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

38. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.

An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

intuiMA – intuitive Markenentwicklung & Soul Brand Design
Kea Kristin Heßdörfer
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